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Die nachstehenden Informationen enthalten die nach § 6 Teledienstgesetz (TDG) vorgesehenen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung auf der Internet-Präsenz des 1. Isartaler Dartclub e.V. 


1. Vorsitzende: Ruber, Ingo

2. Vorsitzender : Maier, Ernst

3. Vorsitzender: Hatzl, Robert

Kassier : Thalhammer, Katrin

Schriftführer : Klefenz, Christian

Kassenprüfer : Norbach, Charly / Schwarz, Andreas


1. Isartaler Dartclub e.V.
c/o Treffpunkt
Starnberger Str. 7
82069 Hohenschäftlarn
 isartaler.dartclub@onlinehome.de


Hatzl Robert
Kirchenstr. 9
82065 Baierbrunn

Tel.: 089/41856922

E-Mail: robert.hatzl@onlinehome.de



Ich übernehme keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche gegen mich, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens mir kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ich behalte es mir ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.


Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (*Hyperlinks*). die außerhalb des Verantwortungsbereiches von mir liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem ich von den Inhalten Kenntnis habe und es mir technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

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Sämtliche Wiedergaberechte bleiben vorbehalten.


Ich biete in meinen Internetangeboten die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E.Mail-Adressen, Namen, Anschriften, Bilder). Die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbare Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.


Sofern Teile- oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.





Der Verein führt den Namen "1. Isartaler Dartclub". Er soll in das Vereinregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name "1. Isartaler Dartclub e.V.".


Der Verein hat seinen Sitz in Hohenschäftlarn.


Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfjahr endet am 31.12.2002.


Zweck des Vereins ist die Förderung und Ausübung des Dartspiels als Sport und Freizeitgestaltung.                                                                                           Das Satzungswerk wird verwirklicht insbesondere durch die Anschaffung und Bereitstellung von Sportgeräten, sowie der Förderung der sportlichen Übungen und Leistungen der Mitglieder. Er veranstaltet hierzu Trainigstage, Dartturniere, Liga-Wettkämpfe, Meisterschaften und führt alle ihm zur Erreichung des Vereinszweckes geeignet erscheinenden Maßnahmen durch.


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne  des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden die das 7. Lebensjahr vollendet hat.


Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliederbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.


Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.


Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.


Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.


Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.



Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben.


Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren und Jahresbeiträgen wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.



Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.



Der Vorstand des Vereins iSv. §26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.


Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.


Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandmitgliedes.


Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.



Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird, dabei sollen die Gründe angegeben werden.



Mitgliederversammlungen werden mittels Aushang am schwarzen Brett im Vereinslokal vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.


Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.


Die mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Kassenwart geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter.


Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehntel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handheben. Wenn ein drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muß schriftlich abgestimmt werden.


Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist.


 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Hohenschäftlarn, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.